AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das "Atelier Veit", Stolberger Straße 5 in 99734 Nordhausen - vertreten durch Markus Veit - arbeitet ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen:

1. Grafischer Entwurf
1.1. Unter einem grafischen Entwurf versteht Veit ausschließlich die grafische Gestaltung eines PR- oder Werbemittels aufgrund eines vollständigen Briefings ohne die Realisation der Entwurfsarbeit.
1.2. Der grafische Entwurf wird präsentiert in Form einer Layoutskizze auf Papier oder mittels eines 1c- oder 4c Ausdrucks auf Papier oder auf einer elektronischen Benutzeroberfläche.
1.3. Entwürfe auf elektronischen Datenträgern werden vom Atelier Veit nicht ausgehändigt, außer es handelt sich um Entwürfe im Bereich Screen-Design, wie z.B. Entwürfe für das Internet und Entwürfe für ein Intranet.
1.3. Für das Atelier Veit besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typographische und photographische Gestaltungsfreiheit. Material- und Papierauswahl sind Teil des grafischen Entwurfs.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Gesamtleistung von Markus Veit besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG) eingeräumt.
2.2. Die Arbeiten [Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photographien] von Atelier Veit sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3. Ohne die Zustimmung von Atelier Veit dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.4. Die Werke von Atelier Veit dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen u. verauslagten Fremdkosten.
2.5. Wiederholungsnutzen [z.B. Nachauflage] oder Mehrfachnutzungen [z.B. für ein anderes Produkt oder für Tochterfirmen oder andere Länder] sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Atelier Veit.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Atelier Veit.
2.7. Über den Umfang der Nutzung steht Atelier Veit ein Auskunftsanspruch zu.

3. Vergütung
3.1. Der Entwurf [Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photographien] und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
3.2. Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, berechnet Atelier Veit dennoch die Vergütung für den Entwurf und für die Nutzung, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
3.3. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
3.4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
3.5. Die Vergütung ist - wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart - bei Ablieferung der Entwurfsarbeit fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in Euro zahlbar.
3.6. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Atelier Veit entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
3.7. Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden je Stunde mit 41,65 EUR inkl. MwSt. abgerechnet. Entstehen durch Zusatzleistungen von Atelier Veit Entwürfe, die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind, wird zusätzlich eine Nutzungsvergütung lt. aktuellem Vergütungstarifvertrag SDSt/AGD in Rechnung gestellt. Dieser Vergütungstarifvertrag ist gemäß § 7 Tarifvertragsgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie den zuständigen Ministerien aller deutschen Bundesländer registriert.
3.8. Die Arbeitszeit wird in „10er“-Zeiteinheiten erfasst [6 Minuten = 0,1 Std.]. Die kleinste Abrechnungsfähige Zeiteinheit ist 30 Minuten [0,5 Std.].
3.9. Vergütungen sind als Bruttobeträge inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

4. Material- und Organisationskosten
4.1. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder der Realisation des Entwurfs entstehende Material- und Organisationskosten sind zu erstatten und werden an den Auftraggeber weitergegeben.
4.2. Für die Erbringung der Leistungen notwendiges Material, dass in Punkt 4.1 nicht aufgeführt ist und Reisekosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Reisekosten gilt eine Kilometerpauschale von derzeit 0,70 € je Kilometer inkl. MwSt..

5. Zusatzleistungen und stillschweigende Auftragserweiterung
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photos, die Änderung von Reinzeichnungen, Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots von Atelier Veit hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt. Im Zweifelsfall werden Zusatzleistungen nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Design SDST/AGD abgerechnet.

6. Fremdkosten
6.1. Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen [z.B. Kosten für Lithofilme eines Belichtungsstudios], die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.
6.2. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt Atelier Veit nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
6.3. Soweit Atelier Veit auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber Atelier Veit von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
6.4. Fremdkosten, die Atelier Veit auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber plus einer Service-Pauschale in Höhe von 16% in Rechnung gestellt.
6.5. Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig.

7. Korrekturabzug
7.1. Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.
7.2. Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet Atelier Veit nach sieben Werktagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.

8. Produktionsüberwachung
8.1. Die Produktion wird von Atelier Veit nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Atelier Veit ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
8.2. Übernimmt Atelier Veit die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei Atelier Veit von der Haftung frei.
8.3. Atelier Veit kann Personen oder Drittfirmen [z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckerein, Belichtungsstudios] - die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden - ablehnen, wenn für Atelier Veit deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.

9. Haftung
9.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von Atelier Veit nicht übernommen. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
9.2. Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton u. Text. Für formale u. inhaltliche Fehler [z.B. Rechtschreibungen, Übersetzungen, Fakten] haftet Atelier Veit nicht.
9.3. Soweit Atelier Veit auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen u. auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Atelier Veit nicht für Leistungen u. Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringer.
9.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Atelier Veit, stellt er Atelier Veit von der Haftung frei.
9.5. Atelier Veit überlassene Vorlagen [z.B. Texte, Fotos, Muster] werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.

10. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
10.1. An Entwürfen von Atelier Veit werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
10.2. Die Originale [Druckvorlagen, Reinzeichnungen, Negative] sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Atelier Veit zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
10.3. Zusendung und Rücksendung der Gestaltungsarbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

11. Rückgabebelehrung
11.1 Der Käufer kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beträgt einen Monat, wenn diese Rückgabebelehrung dem Käufer erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.
11.2 Bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann der Käufer die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Schriftform, also z. B. per Brief, Fax oder e-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
11.3 Im Falle einer wirksamen Rückgabe der Ware erlischt unsere Kaufpreisforderung, bereits erhaltene Zahlungen des Käufers erstatten wir umgehend zurück. Gezogene Nutzungen hat der Käufer jedoch herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware können wir Wertersatz verlangen, es sei denn, die Verschlechterung der Ware ist ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
11.4 Die Rückgabeanschrift lautet: "Atelier Veit", Stolberger Straße 5, 99734 Nordhausen

12. Belegexemplare
Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren ist von vervielfältigten Werken Atelier Veit mindestens fünf ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.

13. Kennzeichnung
Atelier Veit behält sich vor, Quellenangaben und Impressumsangaben [Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail] an seinen Arbeiten anzubringen.

14. Datenschutz
14.1 Sämtliche gespeicherten Kundendaten unterliegen dem Datenschutz. Eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt.
14.2 Bei Anforderung von Daten / Dateien des Teledienstangebotes werden Zugriffsdatensätze gespeichert bestehend aus: der Seite von der aus die Datei angefordert wurde, dem Dateinamen, Datum und Uhrzeit der Anforderung, übertragene Transfermenge, Zugriffststatus (übertragen / nicht übertragen), Typ des verwendeten Browsers, Rechneradresse / IP.
14.3 Durch eine Kontaktaufnahme oder eine Bestellung über dieses Online-Angebot übertragen Daten werden ebenfalls nach den Bestimmungen des Datenschutzes behandelt.

15. Firmierung und Vertragspartner im Sinne des BGB
Das Atelier Veit ist ein Einzelunternehmen, ihr Vertragspartner im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB] ist Herr Markus Veit.

16. Erfüllungsort, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Nordhausen

17. Salvatoresche Klausel
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

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